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CD Erstellung für ver.di - Wahlen Schwerbehindertenvertretung 2010

CD zu SBV Wahlen 2010Für die Wahlen für Schwerbehindertenvertretung 2010 erstelte blue pin 2000 CDs für ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft). Diese wurden in einem gedruckten Kurzleitfaden eingefügt. Mit diesen Unterlagen - gedruckt und digital - werden sich die Wahlvorstände mit Vorlagen und vertiefenden Informationen auf die Wahlen vorbereiten, durchführen und nachbereiten können.

Auf der CD befinden sich u.a. der Kurzleitfaden in digitaler Form, das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX), die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO), Gesetzliche Grundlagen zum Förmliches Wahlverfahren und Vereinfachtes Wahlverfahren, Besonderheiten bei Stufenvertretungen,  diverse Vordrucke für den Wahlvorstand zur SBV-Wahl, ein Wahlkalender zur Fristenberechnung und ein ver.di SBV-Wahlberichtsbogen.

Betriebliche Interessenvertretungen stärken

Im Jahr 2010 finden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen statt. Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb.

Die Schwerbehindertenvertretung

  • wacht darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Vorschriften erfüllt werden
  • beantragt Maßnahmen zugunsten schwerbehinderter Menschen bei den zuständigen inner- oder außerbetrieblichen Stellen
  • nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt beim Arbeitgeber auf deren Erledigung hin.

Das Eintreten für die Interessen schwerbehinderter/ gleichgestellter Menschen ist besonders in einer Zeit wichtig, die durch Unternehmensaufspaltungen, Standortverlagerungen und Arbeitsplatzabbau geprägt ist. Die zunehmende Leistungsverdichtung in den Betrieben verdrängt immer mehr Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen aus dem Arbeitsleben. Schwerbehindertenvertretungen
tragen durch ihre Arbeit dazu bei, dass Menschen mit Behinderung

  • in barrierefreier Umgebung am Arbeitsleben teilhaben können
  • ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können
  • bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung bevorzugt berücksichtigt werden
  • arbeitsfähig und auf Dauer gesund bleiben.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die  Prävention von Behinderungen. 85 % der Behinderungen entstehen durch Krankheiten,  sogenannte Volkskrankheiten, die sich erst im Laufe eines (Erwerbs-)Lebens entwickeln. Es dominieren Herz-Kreislauf-, Muskel- und Skeletterkrankungen sowie psychische Erkrankungen.

Prävention und Gesundheitsförderung können dieser Situation entgegenwirken. Nur dort, wo es starke betriebliche Interessenvertretungen gibt, sind erste Erfolge sichtbar. Den Wandel im Sinne der Beschäftigten zu gestalten, verlangt sachkundige und kreative Lösungen. ver.di bietet ihren betrieblichen Interessenvertretungen dabei Unterstützung: durch Schulungen, Arbeitshilfen, Informationsbroschüren, Beratung und Erfahrungsaustausch in Arbeitskreisen.

Für eine erfolgreiche Interessenvertretung schwerbehinderter Beschäftigter ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. Personalräten erforderlich! Erst wenn die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV durch die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- bzw. Personalräte ergänzt werden, können die Interessen von Menschen mit Behinderung wirksamvertreten werden.

Betriebs- und Personalräte haben die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern.

Nach § 93 SGB IX ist die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ebenfalls eine Aufgabe der Betriebs- und Personalräte. Gemeinsam mit den Betriebs- bzw. Personalräten setzen sich die Schwerbehindertenvertretungen gegen Diskriminierung und für die Eingliederung behinderter Beschäftigter ein.

Die Schwerbehindertenvertretungen beraten und unterstützen kompetent in Sachen

  • Integration
  • Rehabilitation und
  • Prävention.

Damit leisten beide Interessenvertretungen einen Beitrag zur menschengerechten Gestaltung von Arbeit und dauerhaften Sicherung von  Arbeitsplätzen.

Die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen finden gemäß § 94 Abs. 5 SGB IX alle vier Jahre und deshalb in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 2010 statt. Außerhalb des festen Wahlzeitraums müssen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen stattfinden,
wenn

  • das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
  • die Wahl mit Erfolg angefochten worden oder
  • eine Schwerbehindertenvertretung

noch nicht gewählt ist.

Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum 1. Oktober 2010 noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung erst 2014 gewählt.

Weiter Informationen zu dem Projekt oder zu den Wahlen direkt bei ver.di oder bei blue pin, Thorsten Doil.